Anträge und Aktionen
des
SPD-Ortsvereins Isarvorstadt 


Antrag des Ortsvereins Isarvorstadt an den Parteitag vom November 2003 Offener Brief an Bundeskanzler Schröder zum Irak-Konflikt: Die Stärke des Rechts gegen das Recht des Stärkeren Die sozialdemokratischen Grundwerte Freiheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit müssen Basis unseres politischen Handelns bleiben! Nicht-Inbetriebnahme des FRM II in Garching Organisationsreform der Münchner SPD  Volksbegehren "Unabhängige Richterinnen und Richter in Bayern"  Keine Verlängerung der Wahlperiode des Landtags!  Mut zu einer besseren Drogenpolitik!

Der Antrag unseres Ortsvereins an den Parteitag vom November 2003 (beschlossen in der Versammlung am am 1. Oktober 2003) findet sich mit der Nummer 400 im Antragsbuch auf Seite 451. Hier der Wortlaut:

Grundwerte und partei-interne Willensbildung
Auch das neue Parteiprogramm muß in einer Präambel Aussagen über unsere Geschichte (woher wir kommen), unsere aktuelle Position (wer wir sind) und unsere Ziele (wohin wir wollen) enthalten.

Der Bezug zu dem in dieser Präambel formulierten Grundverständnis muß bei jeder zu beschließenden Maßnahme nachvollziehbar sein. Die Maßnahmen müssen zielgerichtet sein und zeigen, wie wir die in der Präambel formulierten Ziele in naher Zukunft erreichen wollen.

Die Meinungs- und Willensbildung muß verstärkt vorangetrieben werden, sie ist im wesentlichen Aufgabe der Parteibasis. Ein gemeinsam von Führung und Basis erarbeitetes Verständnis über die Ziele unserer Partei ist die Voraussetzung, um unsere sozial-demokratischen Vorstellungen und Vorhaben wieder in die Gesellschaft hineinzutragen.


Der Vorstand Ortsverein Isarvorstadt hat auf seiner Versammlung vom 27. Februar 2003 folgenden offenen Brief beschlossen:

Die Stärke des Rechts gegen das Recht des Stärkeren

Offener Brief des SPD-Ortsvereins Isarvorstadt an den Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Gerhard Schröder.

Lieber Genosse Gerhard Schröder, sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

die Rechtslage ist eindeutig: Außerhalb der Befugnis zur Selbstverteidigung gegen Angriffe ist jeder Alleingang ohne UN-Mandat rechtlich nichts anderes als ein verfassungs- und völkerrechtswidriger Angriffskrieg im Sinne des Art. 26 GG, des § 80 StGB und des Gewaltverbots in Art. 2 Nr. 4 der Uno-Charta.

Das Grundgesetz schreibt in Artikel 26 das Verbot des Angriffskriegs vor. Demnach sind "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskriegs vorzubereiten, verfassungswidrig" und somit strafbar.

Durch § 80 StGB wird der Art. 26 GG auch strafrechtlich geregelt. Hier steht: "Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft."
Unserer Auffassung nach stellt schon die Zusicherung einer mittelbaren Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an einem Militärschlag gegen den Irak eine solche Vorbereitungshandlung i. S. des § 80 StGB dar.

Auch die Uno-Charta ist in ihrem Artikel 2 eindeutig. Darin legt sie unter anderem fest: ".... 3. Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden. 4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt...."

In tiefer Sorge um den Bestand der internationalen Rechtsordnung und des Weltfriedens bitten wir dringlichst darum, die deutsche Bevölkerung und deren politische Vertreter mit Nachdruck und Nachhaltigkeit auf diese Rechtslage und auf die rechtlichen Konsequenzen, die aus einem Verstoß dagegen im Rahmen der Strafverfolgung drohen, hinzuweisen

München, den 27. Februar 2003
gez.: Vorstand des SPD-Ortsvereins Isarvorstadt
i.A. Karl-Heinz Schmid
Stellvertretender Vorsitzender


Der Ortsverein Isarvorstadt hat auf seiner Versammlung vom 7. November 2001 folgenden Aufruf beschlossen:

Die sozialdemokratischen Grundwerte Freiheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit müssen Basis unseres politischen Handelns bleiben!

Liebe Genossinnen, liebe Genossen,

Nach ausführlicher Diskussion in unserer Ortsvereinsversammlung zum Thema "Was hat der 11. September verändert?" stellten wir in großer Übereinstimmung fest:
Wir sind besorgt, daß unsere sozialdemokratischen Werte und Grundeinstellungen von der Parteispitze offensichtlich nicht mehr mitgetragen und vorangetrieben werden. Unsere Demokratie, die Freiheit und der Frieden dürfen weder von Terroristen noch von unangemessenen Gegenmaßnahmen zerstört werden. Gerade jetzt wollen wir uneingeschränkt zu unseren politischen Idealen stehen und aktiv dafür werben. Wir wollen, daß dies auch unsere Pateileitung sowie alle Genossen und Genossinnen mit Mandaten und Ämtern tun.
Bitte unterstützt unsere Aktion und artikuliert mit uns den Willen zum Festhalten an sozialdemokratischen Grundwerten - nur darauf lässt sich eine erstrebenswerte Zukunft bauen.

Wir fordern:


Der Ortsverein Isarvorstadt hat auf seiner Versammlung vom 30. Mai 2001 folgenden Antrag beschlossen:

Die SPD-Landtagsfraktion möge sich für eine Nicht-Inbetriebnahme des FRM II Garching einsetzen.

Aus folgenden Gründen:

  1. Nicht auszuschliessende Gefährdung der Bevölkerung durch Verstrahlung bei einem Unfall aufgrund technischen oder menschlichen Versagens.
  2. Störfälle und Verstrahlung in der Vergangenheit lassen keine garantierte Sicherheit für Angestellte und Bevölkerung erwarten.
  3. Anfall von radioaktiven Abfällen, die zwischen- und endgelagert werden müssen, was ein gesundheitliches Risiko für die am Transport Beteiligten sowie der Anwohner von Zwischen- und Endlagerstätten bzw. Wiederaufbereitungsanlagen darstellt.
  4. Die Verwendung von MEU und HEU ermöglicht eine Weiterverarbeitung zur Atomwaffenfähigkeit, was wiederum die Gefahr eines illegalen Vertriebs durch Dritte (z.B. an Terroristen) in sich birgt.
  5. Der Wettbewerb für den Handel von Uran mit LEU, MEU oder HEU wird angekurbelt bzw. verstärkt. Andere Länder wollen evtl. in der Atomtechnologie wettbewerbsfähig bleiben und nachziehen.

In diesem Sinne und in Anbetracht der Weltlage ist es unverantwortlich, waffenfähiges Uran zu produzieren.

Deshalb fordern wir die SPD-Landtagsfraktion auf, sich dringenst gegen eine Inbetriebnahme des FRM II auszusprechen und sich dafür einzusetzen, diesen auch nicht in Betrieb zu nehmen.


Der Ortsverein Isarvorstadt hat auf seiner Jahreshauptversammlung am 23. März 2000 folgenden Antrag beschlossen:

Antrag des SPD-Ortsvereins Isarvorstadt an den Parteitag der Münchner SPD

Der SPD-Ortsverein Isarvorstadt beantragt, die Satzung der Münchner SPD gemäß den nachfolgenden Punkten zu ändern:

  1. Bildung von Ortsvereinen auf Stadtbezirksebene (soweit dies von den beteiligten Ortsvereinen akzeptiert wird - keine Zwangsfusionen!).

  2. Direkte Vertretung der "Stadtbezirks-Ortsvereine" in mindestens monatlichen Sitzungen des Gesamt-UB-Vorstandes. Es besteht Antragsrecht der Ortsvereine auch an evtl. weiteren Sitzungen des UB-Vorstandes (z.B. geschäftsführend bzw. ohne Vertretung von Ortsvereinen); Anträge dürfen dort ohne Anhörung des Antragstellers jedoch nicht abgelehnt werden; sie sind ggf. an den nächsten Gesamtvorstand zu überweisen.

  3. Sofern pro Stadtbezirk mehrere Ortsvereine bestehen (bleiben), sind Versammlungen für alle Mitglieder der beteiligten Ortsvereine vorzusehen zur:
    a) Wahl der Vertretung im UB-Vorstand (2-jährig),
    b) Aufstellung der Kandidat/innen zur Wahl der Bezirksausschuß-Mitglieder (je nach Wahlperiode).

  4. Regelmäßige Einberufung der "München-Konferenz" (z.B. 1 mal pro Quartal) mit festgelegter Vertretung aller (d.h. auch "nicht-fusionierter"!) Ortsvereine; dieses Gremium soll sich insbesondere mit organisatorischen Aufgaben befassen. Der UB-Vorstand ist an Beschlüsse dieses Gremiums gebunden, sofern nicht ein UB-Parteitag anders entscheidet.

  5. Vorschläge zur Reihung der Stadtratskandidaturen erfolgen durch den Gesamt-UB-Vorstand oder durch die "München-Konferenz".

  6. Beibehaltung der Kreisverbände (Bundeswahlkreise) für folgende Funktionen:
    a) Aufstellung der Kandidat/innen zur Landtags-/Bundestags-Wahl,
    b) Organisation von Wahlkämpfen,
    c) Rechenschaftslegung von Abgeordneten,
    d) sonstige stimmkreisbezogene Aktivitäten.
    Alle bisherigen "Satzungsrechte" (Delegiertenwahlen oder Vertretungsvorschläge für Parteikonferenzen auf höherer Ebene) gehen von den Kreisverbänden auf die Ortsvereine, die "München-Konferenz" oder den UB-Parteitag über. Die Vertretung der Kreisverbände im UB-Vorstand entfällt künftig. Den Kreisverbänden (Bundeswahlkreisen) ist es freigestellt, sich eigene Satzungen zu geben und weitere Aktivitäten festzulegen.

  7. Für das Delegierten-Quorum zu den einzelnen Parteigliederungen sowie zur Berechtigung der Kassenführung sind geeignete Vorschläge zu erarbeiten.

OV Isarvorstadt
Karl Heinz Schmid
- Vorsitzender -


Der Vorstand des Ortsvereins Isarvorstadt hat am 27. Oktober 1999 folgenden Antrag zum Unterbezirksparteitag vom 17. November 1999 beschlossen:

Der SPD Unterbezirk München unterstützt das Volksbegehren
"Unabhängige Richterinnen und Richter in Bayern"

Begründung:

Das Volksbegehren "Unabhängige Richterinnen und Richter in Bayern" verfolgt das Ziel, sowohl die Verfassungsgerichtsbarkeit, als auch die allgemeine Justiz vom "Einfluß" der bayerischen Staatsregierung unabhängiger zu machen.

Zur Erreichung dieses Zieles ist vorgesehen, daß die Verfassungsrichter künftig durch eine 2/3 Mehrheit vom bayerischen Landtag gewählt werden (bisher bestimmt die CSU mit einfacher Mehrheit die Mitglieder). Die Verfassungsrichter sollen außerdem in Zukunft hauptamtlich auf eine Amtszeit von 10 Jahren gewählt werden, um eine möglichst große Unabhängigkeit vor politischer Einflußnahme zu erreichen.

Für die allgemeine Justiz ist die Einrichtung von "Richterwahlausschüssen" vorgesehen, deren politische Mitglieder wiederum mit 2/3 Mehrheit durch den Landtag berufen und im übrigen durch Richter und Anwälte besetzt werden sollen. Die "Richterwahlausschüsse" sollen über die Anstellung und Beförderung von Richtern entscheiden; (dies liegt heute allein in der Hand des zuständigen Fachministeriums).

Durch das Volksbegehren soll das Justizsystem demokratischer und "CSU-unabhängiger" werden. Die Einzelheiten wurden viele Jahre unter Juristen diskutiert. Hieran waren auch Mitglieder der SPD und insbesondere die ASJ (Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen) intensiv beteiligt. Das Volksbegehren wurde in Absprache mit der ASJ-Bayern von der Vereinigung "Mehr Demokratie e.V" auf den Weg gebracht, um eine breite Basis der Unterstützung zu gewährleisten um die Hürden des Volksbegehrens zu nehmen.

Dieses sinnvolle und wichtige Volksbegehren braucht die Unterstützung von möglichst vielen Seiten. Gleichzeitig darf die SPD nicht zu lange abwarten, ob sie dieses Begehren unterstützten will, - wenn die SPD diese Abstimmung auch politisch nutzen möchte.

OV Isarvorstadt
Karl Heinz Schmid
- Vorsitzender -


 

DIE MÜNCHNER SPD - ORTSVEREIN ISARVORSTADT

Offener Brief
An die Landesvorsitzende der BayernSPD, Renate Schmidt
An die Landtagsfraktion der SPD
An die Pressestelle der BayernSPD
An die Vorsitzende des Kreisverband I der Münchner SPD, Beatrix Zurek
An die Münchner Tageszeitungen

München, den 27. Oktober 1997

Der Vorstand des Münchner SPD-Ortsvereins Isarvorstadt hat am 23.10.1997 einstimmig beschlossen:

Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag wird aufgefordert, die beabsichtigte Verlängerung der Wahlperiode von 4 auf 5 Jahre zu verhindern!

Begründung:
In einer Zeit, in der die Politikverdrossenheit ein schlimmes Ausmaß angenommen hat, ist eine Verlängerung der Wahlperiode des Bayerischen Landtags nicht hinnehmbar. Dem Wähler muß weiterhin die Möglichkeit gegeben sein, seine Vertreter wenigstens alle 4 Jahre neu zu wählen und damit auch wenig fähige bzw. wenig engagierte Parlamentarier auszutauschen. Jetzt soll der Wähler nur noch alle 5 Jahre dazu Gelegenheit haben - mit dem Ziel "Ruhe vor dem Wähler"?
Zudem beraubt sich die Opposition damit auch der Chance, einen gewünschten Politikwechsel schneller herbeizuführen.

Freundschaft

Ortsverein Isarvorstadt
gez. Karl-Heinz Schmid
Vorsitzender


 

Antrag an den Bundesparteitag in Hannover am 2. Dezember 1997

Antragsteller: Ortsverein Isarvorstadt in der Münchner SPD 
An: Parteivorstand und Bundestagsfraktion

Mut zu einer besseren Drogenpolitik!

Die SPD wird den eingeschlagenen Weg eines Kurswechsels in der Drogenpolitik konsequent fortsetzen und in ihrem Regierungsprogramm 1998 eine einheitliche Alternative zur verfehlten Drogenpolitik der bisherigen Bundesregierung anbieten.

Die Bundestagsfraktion und die Landesregierungen werden aufgefordert, die eingebrachten Gesetzesentwürfe zum Betäubungsmittelgesetz weiterzuverfolgen und weiterhin abzustimmen mit den folgenden Zielen und Grundsätzen: