Anträge
und Aktionen
|
Der Antrag unseres Ortsvereins an den Parteitag vom November 2003 (beschlossen in der Versammlung am am 1. Oktober 2003) findet sich mit der Nummer 400 im Antragsbuch auf Seite 451. Hier der Wortlaut:
Grundwerte und
partei-interne Willensbildung
Auch das neue Parteiprogramm muß in einer Präambel Aussagen
über unsere Geschichte (woher wir kommen), unsere aktuelle
Position (wer wir sind) und unsere Ziele (wohin wir wollen)
enthalten.
Der Bezug zu dem in dieser Präambel formulierten Grundverständnis muß bei jeder zu beschließenden Maßnahme nachvollziehbar sein. Die Maßnahmen müssen zielgerichtet sein und zeigen, wie wir die in der Präambel formulierten Ziele in naher Zukunft erreichen wollen.
Die Meinungs- und Willensbildung muß verstärkt vorangetrieben werden, sie ist im wesentlichen Aufgabe der Parteibasis. Ein gemeinsam von Führung und Basis erarbeitetes Verständnis über die Ziele unserer Partei ist die Voraussetzung, um unsere sozial-demokratischen Vorstellungen und Vorhaben wieder in die Gesellschaft hineinzutragen.
Der Vorstand Ortsverein Isarvorstadt hat auf seiner Versammlung vom 27. Februar 2003 folgenden offenen Brief beschlossen:
Die Stärke des Rechts gegen das Recht des Stärkeren
Offener Brief des SPD-Ortsvereins Isarvorstadt an den Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Gerhard Schröder.
Lieber Genosse Gerhard Schröder, sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
die Rechtslage ist eindeutig: Außerhalb der Befugnis zur Selbstverteidigung gegen Angriffe ist jeder Alleingang ohne UN-Mandat rechtlich nichts anderes als ein verfassungs- und völkerrechtswidriger Angriffskrieg im Sinne des Art. 26 GG, des § 80 StGB und des Gewaltverbots in Art. 2 Nr. 4 der Uno-Charta.
Das Grundgesetz schreibt in Artikel 26 das Verbot des Angriffskriegs vor. Demnach sind "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskriegs vorzubereiten, verfassungswidrig" und somit strafbar.
Durch
§ 80 StGB wird der Art. 26 GG auch
strafrechtlich geregelt. Hier steht: "Wer einen
Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die
Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und
dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik
Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe
oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft."
Unserer Auffassung nach stellt schon die Zusicherung
einer mittelbaren Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland
an einem Militärschlag gegen den Irak eine solche Vorbereitungshandlung
i. S. des § 80 StGB dar.
Auch die Uno-Charta ist in ihrem Artikel 2 eindeutig. Darin legt sie unter anderem fest: ".... 3. Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden. 4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt...."
In tiefer Sorge um den Bestand der internationalen Rechtsordnung und des Weltfriedens bitten wir dringlichst darum, die deutsche Bevölkerung und deren politische Vertreter mit Nachdruck und Nachhaltigkeit auf diese Rechtslage und auf die rechtlichen Konsequenzen, die aus einem Verstoß dagegen im Rahmen der Strafverfolgung drohen, hinzuweisen
München,
den 27. Februar 2003
gez.: Vorstand des SPD-Ortsvereins Isarvorstadt
i.A. Karl-Heinz Schmid
Stellvertretender Vorsitzender
Der Ortsverein Isarvorstadt hat auf seiner Versammlung vom 7. November 2001 folgenden Aufruf beschlossen:
Die sozialdemokratischen Grundwerte Freiheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit müssen Basis unseres politischen Handelns bleiben!
Liebe Genossinnen, liebe Genossen,
Nach
ausführlicher Diskussion in unserer Ortsvereinsversammlung zum
Thema "Was hat der 11. September verändert?" stellten
wir in großer Übereinstimmung fest:
Wir sind besorgt, daß unsere sozialdemokratischen Werte
und Grundeinstellungen von der Parteispitze offensichtlich nicht
mehr mitgetragen und vorangetrieben werden. Unsere
Demokratie, die Freiheit und der Frieden dürfen weder von
Terroristen noch von unangemessenen Gegenmaßnahmen zerstört
werden. Gerade jetzt wollen wir uneingeschränkt zu unseren
politischen Idealen stehen und aktiv dafür werben. Wir wollen,
daß dies auch unsere Pateileitung sowie alle Genossen und
Genossinnen mit Mandaten und Ämtern tun.
Bitte unterstützt unsere Aktion und artikuliert mit uns den
Willen zum Festhalten an sozialdemokratischen Grundwerten - nur
darauf lässt sich eine erstrebenswerte Zukunft bauen.
Wir fordern:
Aktive Werbung für sozialdemokratische Werte. Gerade in einer Phase der Bedrohung durch einen schwer lokalisierbaren und schwer fassbaren Gegner - wie ihn der Terrorismus darstellt - müssen wir klar zu unseren Werten stehen.
Der Ortsverein Isarvorstadt hat auf seiner Versammlung vom 30. Mai 2001 folgenden Antrag beschlossen:
Die SPD-Landtagsfraktion möge sich für eine Nicht-Inbetriebnahme des FRM II Garching einsetzen.
Aus folgenden Gründen:
In diesem Sinne und in Anbetracht der Weltlage ist es unverantwortlich, waffenfähiges Uran zu produzieren.
Deshalb fordern wir die SPD-Landtagsfraktion auf, sich dringenst gegen eine Inbetriebnahme des FRM II auszusprechen und sich dafür einzusetzen, diesen auch nicht in Betrieb zu nehmen.
Der Ortsverein Isarvorstadt hat auf seiner Jahreshauptversammlung am 23. März 2000 folgenden Antrag beschlossen:
Antrag des SPD-Ortsvereins Isarvorstadt an den Parteitag der Münchner SPD
Der SPD-Ortsverein Isarvorstadt beantragt, die Satzung der Münchner SPD gemäß den nachfolgenden Punkten zu ändern:
Bildung von Ortsvereinen
auf Stadtbezirksebene (soweit dies von den beteiligten
Ortsvereinen akzeptiert wird - keine Zwangsfusionen!).
Direkte Vertretung der
"Stadtbezirks-Ortsvereine" in mindestens
monatlichen Sitzungen des Gesamt-UB-Vorstandes. Es
besteht Antragsrecht der Ortsvereine auch an evtl.
weiteren Sitzungen des UB-Vorstandes (z.B.
geschäftsführend bzw. ohne Vertretung von
Ortsvereinen); Anträge dürfen dort ohne Anhörung des
Antragstellers jedoch nicht abgelehnt werden; sie sind
ggf. an den nächsten Gesamtvorstand zu überweisen.
Sofern pro Stadtbezirk
mehrere Ortsvereine bestehen (bleiben), sind
Versammlungen für alle Mitglieder der beteiligten
Ortsvereine vorzusehen zur:
a) Wahl der Vertretung im UB-Vorstand (2-jährig),
b) Aufstellung der Kandidat/innen zur Wahl der
Bezirksausschuß-Mitglieder (je nach Wahlperiode).
Regelmäßige
Einberufung der "München-Konferenz" (z.B. 1
mal pro Quartal) mit festgelegter Vertretung aller (d.h.
auch "nicht-fusionierter"!) Ortsvereine; dieses
Gremium soll sich insbesondere mit organisatorischen
Aufgaben befassen. Der UB-Vorstand ist an Beschlüsse
dieses Gremiums gebunden, sofern nicht ein UB-Parteitag
anders entscheidet.
Vorschläge zur Reihung
der Stadtratskandidaturen erfolgen durch den
Gesamt-UB-Vorstand oder durch die
"München-Konferenz".
Beibehaltung der
Kreisverbände (Bundeswahlkreise) für folgende
Funktionen:
a) Aufstellung der Kandidat/innen zur
Landtags-/Bundestags-Wahl,
b) Organisation von Wahlkämpfen,
c) Rechenschaftslegung von Abgeordneten,
d) sonstige stimmkreisbezogene Aktivitäten.
Alle bisherigen "Satzungsrechte"
(Delegiertenwahlen oder Vertretungsvorschläge für
Parteikonferenzen auf höherer Ebene) gehen von den
Kreisverbänden auf die Ortsvereine, die
"München-Konferenz" oder den UB-Parteitag
über. Die Vertretung der Kreisverbände im UB-Vorstand
entfällt künftig. Den Kreisverbänden
(Bundeswahlkreisen) ist es freigestellt, sich eigene
Satzungen zu geben und weitere Aktivitäten festzulegen.
Für das
Delegierten-Quorum zu den einzelnen Parteigliederungen
sowie zur Berechtigung der Kassenführung sind geeignete
Vorschläge zu erarbeiten.
OV Isarvorstadt
Karl Heinz Schmid
- Vorsitzender -
Der Vorstand des Ortsvereins Isarvorstadt hat am 27. Oktober 1999 folgenden Antrag zum Unterbezirksparteitag vom 17. November 1999 beschlossen:
Der SPD Unterbezirk
München unterstützt das Volksbegehren
"Unabhängige Richterinnen und Richter in Bayern"
Begründung:
Das Volksbegehren "Unabhängige Richterinnen und Richter in Bayern" verfolgt das Ziel, sowohl die Verfassungsgerichtsbarkeit, als auch die allgemeine Justiz vom "Einfluß" der bayerischen Staatsregierung unabhängiger zu machen.
Zur Erreichung dieses Zieles ist vorgesehen, daß die Verfassungsrichter künftig durch eine 2/3 Mehrheit vom bayerischen Landtag gewählt werden (bisher bestimmt die CSU mit einfacher Mehrheit die Mitglieder). Die Verfassungsrichter sollen außerdem in Zukunft hauptamtlich auf eine Amtszeit von 10 Jahren gewählt werden, um eine möglichst große Unabhängigkeit vor politischer Einflußnahme zu erreichen.
Für die allgemeine Justiz ist die Einrichtung von "Richterwahlausschüssen" vorgesehen, deren politische Mitglieder wiederum mit 2/3 Mehrheit durch den Landtag berufen und im übrigen durch Richter und Anwälte besetzt werden sollen. Die "Richterwahlausschüsse" sollen über die Anstellung und Beförderung von Richtern entscheiden; (dies liegt heute allein in der Hand des zuständigen Fachministeriums).
Durch das Volksbegehren soll das Justizsystem demokratischer und "CSU-unabhängiger" werden. Die Einzelheiten wurden viele Jahre unter Juristen diskutiert. Hieran waren auch Mitglieder der SPD und insbesondere die ASJ (Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen) intensiv beteiligt. Das Volksbegehren wurde in Absprache mit der ASJ-Bayern von der Vereinigung "Mehr Demokratie e.V" auf den Weg gebracht, um eine breite Basis der Unterstützung zu gewährleisten um die Hürden des Volksbegehrens zu nehmen.
Dieses sinnvolle und wichtige Volksbegehren braucht die Unterstützung von möglichst vielen Seiten. Gleichzeitig darf die SPD nicht zu lange abwarten, ob sie dieses Begehren unterstützten will, - wenn die SPD diese Abstimmung auch politisch nutzen möchte.
OV Isarvorstadt
Karl Heinz Schmid
- Vorsitzender -
DIE MÜNCHNER SPD - ORTSVEREIN ISARVORSTADT
Offener
Brief
An die Landesvorsitzende der BayernSPD, Renate Schmidt
An die Landtagsfraktion der SPD
An die Pressestelle der BayernSPD
An die Vorsitzende des Kreisverband I der Münchner SPD, Beatrix
Zurek
An die Münchner Tageszeitungen
München, den 27. Oktober 1997
Der Vorstand des Münchner SPD-Ortsvereins Isarvorstadt hat am 23.10.1997 einstimmig beschlossen:
Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag wird aufgefordert, die beabsichtigte Verlängerung der Wahlperiode von 4 auf 5 Jahre zu verhindern!
Begründung:
In einer Zeit, in der die Politikverdrossenheit ein schlimmes
Ausmaß angenommen hat, ist eine Verlängerung der Wahlperiode
des Bayerischen Landtags nicht hinnehmbar. Dem Wähler muß
weiterhin die Möglichkeit gegeben sein, seine Vertreter
wenigstens alle 4 Jahre neu zu wählen und damit auch wenig
fähige bzw. wenig engagierte Parlamentarier auszutauschen. Jetzt
soll der Wähler nur noch alle 5 Jahre dazu Gelegenheit haben -
mit dem Ziel "Ruhe vor dem Wähler"?
Zudem beraubt sich die Opposition damit auch der Chance, einen
gewünschten Politikwechsel schneller herbeizuführen.
Freundschaft
Ortsverein Isarvorstadt
gez. Karl-Heinz Schmid
Vorsitzender
Antrag an den Bundesparteitag in Hannover am 2. Dezember 1997
Antragsteller:
Ortsverein Isarvorstadt in der Münchner SPD
An: Parteivorstand und Bundestagsfraktion
Mut zu einer besseren Drogenpolitik!
Die SPD wird den eingeschlagenen Weg eines Kurswechsels in der Drogenpolitik konsequent fortsetzen und in ihrem Regierungsprogramm 1998 eine einheitliche Alternative zur verfehlten Drogenpolitik der bisherigen Bundesregierung anbieten.
Die Bundestagsfraktion und die Landesregierungen werden aufgefordert, die eingebrachten Gesetzesentwürfe zum Betäubungsmittelgesetz weiterzuverfolgen und weiterhin abzustimmen mit den folgenden Zielen und Grundsätzen: